Fragen & Antworten
Wie kann ich mit Ihnen einen Termin vereinbaren?
Sie können zu jeder Zeit einen Termin über die Online-Terminvergabe reservieren. Sie werden beim Klick auf den Button auf die entsprechende Seite umgeleitet und erhalten, nach Eingabe Ihrer Kontaktdaten einige Terminvorschläge.
Wenn es Ihnen lieber ist, können Sie auch über mein Kontaktformular eine Rückrufbitte hinterlassen. Ich melde mich dann telefonisch bei Ihnen zurück.
Natürlich können Sie auch versuchen mit telefonisch direkt zu erwischen. Während der Behandlungen kann ich da jedoch nicht rangehen. Sie können mir aber auch eine Nachricht auf AB hinterlassen.
Was kostet eine Behandlung?
Je nachdem, was in der Behandlung erfolgt und, da ich die Rechnungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) erstelle ist es nicht immer genau vorauszusagen, wie hoch der Rechnungsbetrag ausfällt. Wenn es Ihnen wichtig ist, können wir vorher darüber telefonieren.
Ich bin gesetzlich versichert. Benötige ich meine Krankenkassenkarte?
Die Vorlage Ihrer Gesundheitskarte ist nicht notwendig, da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten bei Heilpraktikern nicht im Leistungskatalog führen.
Als gesetzlich Versicherter kann es jedoch sein, dass Ihre Kasse Ihnen die Behandlung bei zertifizierten Osteopathen anteilig erstattet.
Hierfür kann es sein, dass Sie eine ärztliche "Unbedenklichkeitsbescheinigung" als Privatrezept für die Einreichung bei der gesetzlichen Krankenkasse benötigen. Dies gilt es im Vorfeld mit der Kasse zu klären.
Muss ich bei Ihnen mit Bargeld bezahlen?
Sie können die Behandlungskosten hier direkt mit digital (EC-Karte, apple pay oä.) bezahlen. Sie erhalten die Rechnung von mir direkt im Anschluss an die erfolgte Behandlung. Wenn es Ihnen lieber ist, können Sie auch an das in der Rechnung angegebene Konto überweisen.
Wieviel bekomme ich von der gesetztlichen Krankenkasse bezahlt?
Wieviele Behandlungen, in welcher Höhe und unter welchen Bedingungen eine Erstattung geleistet wird unterscheidet sich von Kasse zu Kasse. Es handelt sich dabei um eine freiwillige und nachträgliche "Bezuschussung".
Hierfür erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld bei Ihrem Sachbearbeiter.
Ich bin privat versichert bzw. behilfeberechtigt. Muss ich die Behandlungskosten selber zahlen?
Privatversicherungen, private Zusatzversicherungen sowie die Beihilfe erstatten Heilpraktikerleistungen in unterschiedlicher Höhe. Auch hier fragen Sie im Vorfeld bei Ihrer Versicherung, ob Heilpraktikerleistungen in Ihrer Police inkludiert sind, oder erkundigen sich bei den Beihilfestellen, ob es bestimmte Bedingungen für eine Kostenerstattung gibt.
Grundsätzlich kann ich die Behandlungen immer nur mit Ihnen persönlich abrechnen.
Beihilfestellen nach.
Wieviel Zeit vor Terminbeginn sollte ich da sein?
Es ist völlig ausreichend, wenn Sie kurz vor Terminbeginn hier ankommen, da ich kein Wartezimmer betreibe. Im Allgemeinen plane ich zwischen den Terminen ein wenig Nachbearbeitungszeit ein, so dass ich meist schon bereit bin, wenn Sie einige Minuten früher dran sind.
Ich kann meinen Termin nicht wahrnehmen. Was mach ich jetzt?
Wenn Sie einen Termin haben, ist die vereinbarte Uhrzeit für Sie verbindlich eingeplant.
Sollten Sie diesen Termin dennoch nicht wahrnehmen können haben Sie die Möglichkeit, den Termin zu löschen, ggfs. einen Neuen zu reservieren oder mir telefonisch abzusagen. Tun Sie dies bitte so zeitig wie möglich. Im optimalen Fall am vorausgehenden Tag.
Muss ich was mitbringen?
Vielleicht geben Sie mir bei der Online-Terminbuchung schon unter "Anmerkungen" eine kurze Aussicht auf Ihre Beschwerden. Sollen Sie hierzu ärztliche Untersuchungsbefunde haben (bspw. MRT-Berichte, Stuhlbefunde) dürfen Sie mir diese zum Ersttermin gerne mitbringen. Hier reichen die Arztberichte mit Beurteilung der Untersuchung aus. Es ist nicht nötig CDs oder Röntgenbilder mitzubringen.
Benötige ich für die Behandlung ein Rezept vom Arzt?
Sollten Sie von Ihrem behandelnden Arzt ein Privatrezept für Osteopathie erhalten haben, bringen Sie dies gerne beim ersten Termin einmal für mich zur Ansicht mit.
Meine Krankenkasse erstattet die Kosten nicht, weil die Sie nicht "kennen".
Es könnte passieren, dass die Krankenkasse mich als Behandlerin noch nicht gelistet hat und deswegen eine Bezuschussung ablehnt. In diesem Fall kontaktieren Sie mich bitte. Im Allgemeinen reicht es dann, wenn ich den Sachbearbeitern meine Zertifizierung einsende.
Ich habe eine Verordnung für Physiotherapie - kann ich das bei Ihnen einlösen?
Ich arbeite als ausgebildete Heilpraktikerin und bin zertifizierte Osteopathin. Ein Physiotherapie-Rezept müssen Sie in einer Physiotherapie Praxis einlösen.
Für eine Behandlung bei mir müssen Sie im Grunde kein Rezept haben. Als Heilpraktikerin ist es mir erlaubt, Sie ohne eine ärztliche Verordnung zu behandeln.
Wo genau finde ich Ihre Praxis?
Meine Praxis liegt in Langenfeld Immigrath. Wenn Sie das erste Mal herkommen, nutzen Sie bitte die hinterlegte Wegbeschreibung unter "Erster Termin"!
Wenn Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln kommen, lohnt die Buslinie 777, Haltestelle Beethovenstraße (6 Minuten zu Fuß) oder die Linie 791, Haltestelle Immigrather Platz (10 Minuten zu Fuß)
Noch Fragen? Ich rufe Sie zurück.
Detaillierte Informationen zu Ihrem Anliegen besprechen wir aus Datenschutzgründen im persönlichen Gepräch.
Die Datenübertragung per Email kann Sicherheitslücken aufweisen.
(sh. https://www.naturheilpraxis-schulten.de/datenschutz)
