Infos | Erster
Termin
Ich kann meinen Termin nicht wahrnehmen. Was mach ich jetzt?
Wenn Sie einen Termin haben, ist die vereinbarte Uhrzeit für Sie verbindlich eingeplant.
Sollten Sie diesen Termin dennoch nicht wahrnehmen können haben Sie die Möglichkeit, den Termin zu löschen, ggfs. einen Neuen zu reservieren oder mir telefonisch abzusagen. Tun Sie dies bitte so zeitig wie möglich. Im optimalen Fall am vorausgehenden Tag.
Wann muss ich genau da sein?
Es ist völlig ausreichend, wenn Sie kurz vor Terminbeginn hier ankommen, da ich kein Wartezimmer betreibe. Im Allgemeinen plane ich zwischen den Terminen ein wenig Nachbearbeitungszeit ein, so dass ich meist schon bereit bin, wenn Sie einige Minuten früher dran sind.
Muss ich was mitbringen?
Vielleicht geben Sie mir bei der Online-Terminbuchung schon unter "Anmerkungen" eine kurze Aussicht auf Ihre Beschwerden. Sollen Sie hierzu ärztliche Untersuchungsbefunde haben (bspw. MRT-Berichte, Stuhlbefunde) dürfen Sie mir diese zum Ersttermin gerne mitbringen. Hier reichen die Arztberichte mit Beurteilung der Untersuchung aus. Es ist nicht nötig CDs oder Röntgenbilder mitzubringen.
Ich bin gesetzlich versichert. Benötige ich meine Krankenkassenkarte?
Die Vorlage Ihrer Gesundheitskarte ist nicht notwendig, da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten bei Heilpraktikern nicht im Leistungskatalog führen.
Als gesetzlich Versicherter kann es jedoch sein, dass Ihre Kasse Ihnen die Behandlung bei zertifizierten Osteopathen anteilig erstattet.
Hierfür kann es sein, dass Sie eine ärztliche "Unbedenklichkeitsbescheinigung" als Privatrezept für die Einreichung bei der gesetzlichen Krankenkasse benötigen. Dies gilt es im Vorfeld mit der Kasse zu klären.
Benötige ich für die Behandlung ein Rezept vom Arzt?
Sollten Sie von Ihrem behandelnden Arzt ein Privatrezept für Osteopathie erhalten haben, bringen Sie dies gerne beim ersten Termin einmal für mich zur Ansicht mit.
Meine Krankenkasse erstattet die Kosten nicht, weil die Sie nicht "kennen".
Es könnte passieren, dass die Krankenkasse mich als Behandlerin noch nicht gelistet hat und deswegen eine Bezuschussung ablehnt. In diesem Fall kontaktieren Sie mich bitte. Im Allgemeinen reicht es dann, wenn ich den Sachbearbeitern meine Zertifizierung einsende.
Wieviel bekomme ich von der gesetztlichen Krankenkasse bezahlt?
Wieviele Behandlungen, in welcher Höhe und unter welchen Bedingungen eine Erstattung geleistet wird unterscheidet sich von Kasse zu Kasse. Es handelt sich dabei um eine freiwillige und nachträgliche "Bezuschussung".
Hierfür erkundigen Sie sich bitte m Vorfeld bei Ihrem Sachbearbeiter.
Ich bin privat versichert bzw. behilfeberechtigt. Muss ich die Behandlungskosten selber zahlen?
Privatversicherungen, private Zusatzversicherungen sowie die Beihilfe erstatten Heilpraktikerleistungen in unterschiedlicher Höhe. Auch hier fragen Sie im Vorfeld bei Ihrer Versicherung, ob Heilpraktikerleistungen in Ihrer Police inkludiert sind, oder erkundigen sich bei den Beihilfestellen, ob es bestimmte Bedingungen für eine Kostenerstattung gibt.
Grundsätzlich kann ich die Behandlungen immer nur mit Ihnen persönlich abrechnen.
Beihilfestellen nach.
Titel oder Ich habe eine Verordnung für Physiotherapie - kann ich das bei Ihnen einlösen?Frage
Ich arbeite als ausgebildete Heilpraktikerin und bin zertifizierte Osteopathin. Ein Physiotherapie-Rezept müssen Sie in einer Physiotherapie Praxis einlösen.
Für eine Behandlung bei mir müssen Sie im Grunde kein Rezept haben. Als Heilpraktikerin ist es mir erlaubt, Sie ohne eine ärztliche Verordnung zu behandeln.
Wo genau ist Ihre Praxis?
Meine Praxis liegt in Langenfeld Immigrath. Wenn Sie das erste Mal herkommen, nutzen Sie bitte die auf der Webseite hinterlegte Wegbeschreibung!
Wenn Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln kommen, lohnt die Buslinie 777, Haltestelle Beethovenstraße (6 Minuten zu Fuß) oder die Linie 791, Haltestelle Immigrather Platz (10 Minuten zu Fuß)
- Die vereinbarten Termine werden von mir im Allgemeinen mit einer zeitlichen Lücke von einem Patient zum nächsten Patienten geplant. Da es kein Wartezimmer gibt, ist es nicht nötig viel früher zu kommen.
- Nehmen Sie die Termine möglichst alleine wahr. Eine Begleitperson bei der Behandlung von Kindern ist selbstverständlich erlaubt.
- Sollten Sie unter Erkältungssymptomen leiden und unsicher sein, ob Sie den Termin wahrnehmen sollen, rufen Sie mich gerne vorher an.
Terminabsprache
- Behandlungstermine werden nach telefonischer Absprache vergeben.
- Sollte ich einen Anruf nicht entgegennehmen können, hinterlassen Sie mir eine Nachricht. Ich rufe schnellstmöglich, spätestens aber am nächsten Tag zurück.
- Sie können auch über das Kontaktformular (sh. Startseite) eine Rückrufbitte hinterlassen.
Wegbeschreibung
- Zieladresse im Navi:
Goethestraße 27 - dort in den Parktaschen parken
- Neben dem Haus Nr. 27 führt die Ricarda-Huch-Straße rein (Fußweg)
- Rechter Hand geht man an den Hausnummern 1 bis 5 vorbei.
- Dann gelangt man an eine gelbe Häuserreihe mit den Nummern 7 a-f
- Die Praxis befindet sich am anderen Ende der Reihe in der Nummer 7f
Abrechnung
- Die Behandlungen werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH), gemäss dem "PKV1-Satz" bzw. den aktuellen Sätzen der "Beihilfe", abgerechnet.
- Die Behandlungskosten werden dem Patienten im Anschluß an die Behandlung in Rechnung gestellt. Sollten Sie Fragen hierzu haben, sprechen Sie mich gerne vor der Behandlung an!
- Der ausgewiesene Rechnungsbetrag muss, unabhängig von Erstattungsleistungen privater oder gesetzlicher Versicherer, in voller Höhe an die Behandlerin gezahlt werden.
- Eine Bezahlung mit Giro-Karte (früher EC-Karte) ist möglich.
- Osteopathische Behandlungen können je nach gesetzlicher Krankenkasse anteilig erstattet werden. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Kasse nach den Voraussetzungen für eine Erstattung.
